Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten vollständig. Der unabhängige, TÜV-Rheinland-zertifizierte Sachverständige Oktay Polat dokumentiert Ihren Fahrzeugschaden lückenlos und setzt alle Ihre Ansprüche durch – schnell, persönlich und für Sie ohne Kosten.
Nach einem Verkehrsunfall entscheidet ein unabhängiges Gutachten darüber, ob Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten – oder ob die Versicherung den Schaden kleinrechnet. Ein Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze (rund 750 €) liegt.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung – ein unabhängiger Gutachter wie PLT Gutachten arbeitet ausschließlich für Sie und stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert korrekt und vollständig ermittelt werden.
Bei unverschuldetem Unfall gibt Ihnen das deutsche Recht starke Ansprüche. Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie diese Rechte nicht kennen.
Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger schützt Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.
Auch fachgerecht repariert verliert Ihr Fahrzeug am Markt an Wert. Diese merkantile Wertminderung muss der Verursacher ersetzen – wir berechnen sie exakt.
Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, steht Ihnen eine Entschädigung von 23–175 € zu – auch ohne Mietwagen.
Gutachten, Reparatur, Abschleppdienst, Anwalt – bei unverschuldetem Unfall zahlt alles die gegnerische Versicherung. Für Sie kostenlos.
Ein vollständiges Schadengutachten dokumentiert jeden Anspruch – nachvollziehbar und für die Regulierung mit der Versicherung geeignet.
Präzise Kalkulation auf Basis von Audatex/DAT – alle notwendigen Arbeiten und Ersatzteile.
Der merkantile Minderwert nach fachgerechter Reparatur – exakt berechnet.
Entschädigung für die Ausfalltage, ermittelt nach Fahrzeugklasse.
Der Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall – wichtig bei drohendem Totalschaden.
Bei Totalschaden ermitteln wir den Restwert über verbindliche regionale Angebote.
Nachvollziehbare Prognose der Dauer – Grundlage für Ihren Nutzungsausfall-Anspruch.
Vom Unfall zum Gutachten – in drei Schritten. Sie kümmern sich um Ihr Fahrzeug, den Rest übernehmen wir.
Schicken Sie uns Fotos vom Schaden oder rufen Sie an. Die erste Einschätzung ist kostenlos – 24 h erreichbar, auch am Wochenende.
Besichtigung zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort – im gesamten Berliner Stadtgebiet und in Brandenburg. Dauer: 30–60 Minuten.
Sie erhalten Ihr vollständiges Gutachten mit allen Ansprüchen. Auf Wunsch vermitteln wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ingenieur und TÜV-Rheinland-zertifizierter KFZ-Sachverständiger. Nach einem Unfall zählt Vertrauen – ich nehme Ihnen den Stress ab und sorge dafür, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.
Alles, was Sie nach einem Unfall wissen müssen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten vollständig – Gutachterhonorar, Fahrtkosten und Nebenkosten. Dies ist durch ständige BGH-Rechtsprechung gesichert. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.
Ja, absolut. Als Unfallgeschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Die Fahrzeugbesichtigung dauert 30–60 Minuten. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden – bei dringenden Fällen auch schneller.
Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert. Diesen Betrag muss der Unfallverursacher ersetzen. Wir berechnen ihn im Gutachten exakt – viele Geschädigte verschenken hier Geld, weil sie ihren Anspruch nicht kennen.
Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt, zum Arbeitgeber oder zum Unfallort. Unseren Vor-Ort-Service bieten wir im gesamten Berliner Stadtgebiet und in Brandenburg an, auch kurzfristig und am Wochenende.
Bei Schäden über der Bagatellgrenze (rund 750 €) haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag – wir beraten Sie dazu kostenlos und ehrlich.
Schicken Sie uns die Fotos, den Rest übernehmen wir. Kostenlose Ersteinschätzung – noch heute.