Unfallgutachten · Berlin & Brandenburg

Unfallgutachten Berlin – kostenlos bei Fremdverschulden

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten vollständig. Der unabhängige, TÜV-Rheinland-zertifizierte Sachverständige Oktay Polat dokumentiert Ihren Fahrzeugschaden lückenlos und setzt alle Ihre Ansprüche durch – schnell, persönlich und für Sie ohne Kosten.

TÜV Rheinland zertifiziert 5,0 ★ · 42 Google-Bewertungen Gutachten in 48 h 24 h Vor-Ort-Service

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet ein unabhängiges Gutachten darüber, ob Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten – oder ob die Versicherung den Schaden kleinrechnet. Ein Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze (rund 750 €) liegt.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung – ein unabhängiger Gutachter wie PLT Gutachten arbeitet ausschließlich für Sie und stellt sicher, dass Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert korrekt und vollständig ermittelt werden.

Ihre Rechte nach dem Unfall

Bei unverschuldetem Unfall gibt Ihnen das deutsche Recht starke Ansprüche. Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie diese Rechte nicht kennen.

Freie Gutachterwahl

Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger schützt Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.

Wertminderung

Auch fachgerecht repariert verliert Ihr Fahrzeug am Markt an Wert. Diese merkantile Wertminderung muss der Verursacher ersetzen – wir berechnen sie exakt.

Nutzungsausfall

Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, steht Ihnen eine Entschädigung von 23–175 € zu – auch ohne Mietwagen.

Alle Kosten zur Gegenseite

Gutachten, Reparatur, Abschleppdienst, Anwalt – bei unverschuldetem Unfall zahlt alles die gegnerische Versicherung. Für Sie kostenlos.

Was Ihr Unfallgutachten enthält

Ein vollständiges Schadengutachten dokumentiert jeden Anspruch – nachvollziehbar und für die Regulierung mit der Versicherung geeignet.

Reparaturkosten

Präzise Kalkulation auf Basis von Audatex/DAT – alle notwendigen Arbeiten und Ersatzteile.

Wertminderung

Der merkantile Minderwert nach fachgerechter Reparatur – exakt berechnet.

Nutzungsausfall

Entschädigung für die Ausfalltage, ermittelt nach Fahrzeugklasse.

Wiederbeschaffungswert

Der Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall – wichtig bei drohendem Totalschaden.

Restwert

Bei Totalschaden ermitteln wir den Restwert über verbindliche regionale Angebote.

Reparatur- & Ausfalldauer

Nachvollziehbare Prognose der Dauer – Grundlage für Ihren Nutzungsausfall-Anspruch.

So läuft es ab

Vom Unfall zum Gutachten – in drei Schritten. Sie kümmern sich um Ihr Fahrzeug, den Rest übernehmen wir.

Melden – Anruf oder WhatsApp

Schicken Sie uns Fotos vom Schaden oder rufen Sie an. Die erste Einschätzung ist kostenlos – 24 h erreichbar, auch am Wochenende.

Wir kommen zu Ihnen

Besichtigung zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort – im gesamten Berliner Stadtgebiet und in Brandenburg. Dauer: 30–60 Minuten.

Gutachten in 48 Stunden

Sie erhalten Ihr vollständiges Gutachten mit allen Ansprüchen. Auf Wunsch vermitteln wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

24 h Notfallservice – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen Jetzt anrufen
TÜV-Rheinland-zertifizierter KFZ-Sachverständiger Oktay Polat aus Berlin

Ing. Oktay Polat – Ihr Gutachter in Berlin

Ingenieur und TÜV-Rheinland-zertifizierter KFZ-Sachverständiger. Nach einem Unfall zählt Vertrauen – ich nehme Ihnen den Stress ab und sorge dafür, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.

  • TÜV Rheinland zertifiziert, DESAG-Mitglied – unabhängig und neutral
  • 500+ erstellte Gutachten, 5,0 Sterne bei Google (42 Bewertungen)
  • Persönlicher Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg
  • Bei Bedarf Vermittlung erfahrener Fachanwälte für Verkehrsrecht
Kostenlose Ersteinschätzung

Häufige Fragen

Alles, was Sie nach einem Unfall wissen müssen.

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten vollständig – Gutachterhonorar, Fahrtkosten und Nebenkosten. Dies ist durch ständige BGH-Rechtsprechung gesichert. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.

Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?

Ja, absolut. Als Unfallgeschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Wie lange dauert das Unfallgutachten?

Die Fahrzeugbesichtigung dauert 30–60 Minuten. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden – bei dringenden Fällen auch schneller.

Was ist Wertminderung und bekomme ich sie erstattet?

Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug am Markt an Wert. Diesen Betrag muss der Unfallverursacher ersetzen. Wir berechnen ihn im Gutachten exakt – viele Geschädigte verschenken hier Geld, weil sie ihren Anspruch nicht kennen.

Kommen Sie zu mir oder muss ich in die Werkstatt?

Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt, zum Arbeitgeber oder zum Unfallort. Unseren Vor-Ort-Service bieten wir im gesamten Berliner Stadtgebiet und in Brandenburg an, auch kurzfristig und am Wochenende.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Bei Schäden über der Bagatellgrenze (rund 750 €) haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag – wir beraten Sie dazu kostenlos und ehrlich.

Nach dem Unfall nicht allein

Schicken Sie uns die Fotos, den Rest übernehmen wir. Kostenlose Ersteinschätzung – noch heute.